§ 131. Der Preußisch-deutsche Zollverein 1834. 187
Regierung darum zu tun, Kurhesseu und Hessen-Darmstadt, wodurch Preußen in eine östliche und westliche Hälfte geteilt wurde, zum Anschluß zu bewegen. Es gelang. 1828 kam es zwischen Preußen und Hessen-Darmstadt, 1831 zwischen Preußen und Knrhessen zur festen Einigung. Die Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen veranlaßte 1828 auch Bayern und Württemberg zur Begründung eines Zollvereins.
4. Es lag nun im Vorteil des norddeutschen und des süddeutschen ®eutf|eeu3o^5
Verbandes, eine Einigung beider herbeizuführen. Die darauf gerichteten bercin 1834•
Bemühungen gelangten 1833 34 durch Errichtung des Preußisch-deutschen Zollvereins zu eiuem sehr erfreulichen Abschluß. In der Nenjahrsnacht 1833/34 fielen die Schlagbäume zwischen den meisten deutschen Ländern. Hochbeladene Frachtwagen hatten sich in langen
Zügen vor allen Mauthäusern angesammelt. Mit dem Glockenschlag 12 zogen die Rosse an und nun ging es unter dem Jubel lärmender Volkshaufen lustig vorwärts. Anfangs umfaßte die ueue Einigung Preußen, Hessen-Darmstadt, Kurhessen, Sachsen, die thüringischen Staaten, Bayern und Württemberg. In den folgenden Jahrzehnten schlossen sich auch die übrigen Staaten an. (Hannover 1854, Mecklenburg 1866, Hamburg und Bremen 1888). Nur Österreich blieb außerhalb des Bundes. — Etwas Großes hatte sich unter Preußens Führung in aller Stille vollzogen. Deutschland war wirtschaftlich geeinigt, war von der „Einzelstaatswirtschaft zur nationalen Wirtschaft" übergegangen und damit war der Grundstein zu einer noch bedeutsameren Einheit in deu Boden gesenkt. Die Erzeugnisse der zum Verein gehörigen Länder (ausgenommen Bier- und Branntwein, für welche eine Übergangsabgabe entrichtet werden mußte) gingen ohne Eingangs- und Durchgangssteuer nach allen Territorien des Zollgebietes. Die von außen kommenden Waren wurden an der Grenze nach einheitlichem Tarif besteuert und konnten dann ebenfalls nach allen Richtungen zirkulieren. Alle Zölle flössen in eine gemeinsame Zollvereinskasse und wurden von hier ans an die einzelnen Staaten nach Maßgabe der Bevölkerung verteilt.
5. „Die wohltätigen Folgen des Bundes zeigten sich bald in Aufschwung ^von einer allgemeinen Entfesselung und Belebung" der wirtschaftlichen Kräfte. Handel. Ein neuer, aufstrebender Geist regte sich im deutschen Bürgertum und offenbarte sich in einer Rührigkeit und Schaffensfreudigkeit, die an
die schönste Zeit der mittelalterlichen Hansa erinnerte. Die Industrie, die Fabriken begannen mit dem Ausland zu wetteifern, ja sie suchten in manchen Zweigen die fremden Leistungen zu überflügeln, und gleichen Schritt mit der industriellen Entwicklung hielt der Aufschwung des Handels. Die deutsche Hanbelsslotte eroberte ein Gebiet nach dem anberen; balb nahm sie nächst der englischen und amerikanischen
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§ 126. Wiener Kongreß.
175
der Jahre 1813—1815, welche bewiesen, was ein Volk zu leisten vermag, wenn es in Eintracht zusammenarbeitet, hatten in dem national-gesinnten Teile der Bevölkerung das lebhafte Verlangen nach einem festen und dauernden Zusammenschluß der einzelnen Stämme hervorgerufen, nach gemeinsamen Einrichtungen, durch welche die zu schaffende Zentralgewalt einen wertvollen Inhalt bekäme. Dieses Verlangen kam auch in Wien zum Ausdruck. Allein alle diesbezüglichen Pläne und Vorschläge (Herstellung von Kaiser und Reich, Errichtung eines Bundesgerichtes für den Rechtsschutz der einzelnen re.) scheiterten an dem Widerspruch der Rheinbundsstaaten, die davon eine Beeinträchtigung ihrer Souveränitätsrechte fürchteten, der auswärtigen Mächte, die ein geeinigtes Deutschland nicht aufkommen lassen wollten, und an dem Verhalten Österreichs, dessen leitender Minister Metternich das Heil in der Zersplitterung und in der Pflege des Partikularismus suchte und daher der Meinung war, daß die deutschen Staaten in voller Autonomie neben einander bestehen sollten.
Was schließlich als Frucht der Beratungen herauskam, das war der sog. „Deutsche Bund", eine lose Vereinigung von Staaten, von denen jeder einzelne das Recht hatte, Bündnisse jeder Art, selbst mit dem Auslande zu schließen, sofern dieselben nicht gegen den Bund und seine Glieder gerichtet waren, ein Recht, das auch im Westfälischen Frieden den Reichsständen gewährt worden war und das sich in der Folgezeit als eine nachteilige Bestimmung erwiesen hatte. Die Festsetzungen über die Einrichtungen des Bundes wurden in der „Teutschen Bundesakte" vom 8. Jum 1815 niedergelegt.
2. Nach derselben war der Bund ans 39 Staaten z n s a m m e n - Zusammensetzung gesetzt: aus 1 Kaiserreich (Österreich), 5 Königreichen (Preußen,
Bayern, Hannover, Sachsen, Württemberg), 1 Kurfürstentum (Hessen-Kassel), 7 Großherzogtümern (Baden, Hefsen-Darmstadt, Mecklenburg-Schwerin und -Streütz, Sachsen-Weimar, Luxemburg, Oldenburg),
10 Herzogtümern, 10 Fürstentümern, 1 Landgrafschaft (Hessen-Hom-burg), und 4 Freien Städten (Frankfurt a. M., Hamburg, Bremen,
Lübeck). Die beiden deutschen Großmächte gehörten, damit sie ihre Selbständigkeit als europäische Großmächte wahren konnten, dem Bund nur mit einem Teil ihres Gebietes an; das transleithauische Österreich sowie die Provinzen Preußen und Posen standen außerhalb desselben. Dagegen waren verschiedene fremde Monarchen Mitglieder des Bundes: der König von England für Hannover (Personalunion bis 1837), der König von Dänemark für Holstein und Lauenburg (Personalunion bis 1864), der König der Niederlande für Luxemburg.
3. Als Zweck des Bundes galt die Erhaltung der äußeren und Zweck des inneren Sicherheit Deutschlands, ferner die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
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Extrahierte Personennamen: Metternich Dänemark
Extrahierte Ortsnamen: Wien Rheinbundsstaaten Deutschland Westfälischen Bayern Hannover Sachsen Württemberg Hessen-Kassel Baden Hefsen-Darmstadt Mecklenburg-Schwerin Sachsen-Weimar Luxemburg Oldenburg Hessen-Hom-burg Frankfurt_a._M. Hamburg Bremen Posen England Hannover Holstein Lauenburg Niederlande Luxemburg Deutschlands
244 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums.
glorreicher Reichsfrieden folgen, und möge die Aufgabe des deutschen Volkes fortan darin beschlossen sein, sich in dem Wettkampfe um die Güter des Friedens als Sieger zu erweisen. Das walte Gott!" In der Stunde, in welcher sich die Vertreter des Volkes zum erstenmal um den Thron des Kaisers versammelten, wurde Bismarck in Anerkennung seiner Verdienste in den Fürstenstand
erhoben.
5. Eiuige Bestimmungen aus der Verfassung des Deut-
schen Reiches.
a. Das Bundesgebiet (Deutsches Reich) umfaßt 25 Einzelstaaten : 4 Königreiche, 6 Großherzogtümer, 5 Herzogtümer, 7 Fürstentümer, 3 Freie Städte; außerdem die unmittelbar unter Kaiser und Reich stehenden Reichslande Elsaß und Lothringen. Als Organe des
Reiches gelten: der Kaiser und als Stellvertreter desselben der Reichskanzler, der Bundesrat, der Reichstag und die Reichsbehörden.
b. Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen
zu, der den Namen Deutscher
Kaiser führt. Er besitzt den Oberbefehl über die gesamte Land-und Seemacht des Reiches, hat alljährlich den Bundesrat und den Reichstag nach Berlin zu berufen und die von denselben beschlossenen Gesetze zu verkünden, hat ferner das Reich dem Ausland gegen-Fürst von Bismarck. über zu vertreten und kann mit
Zustimmung des Bundesrats den Krieg erklären, sowie Frieden, Bündnisse und Verträge mit sremden Staaten schließen.
e. Der Reichskanzler ist der oberste Beamte des Reiches; er
ist der einzige verantwortliche Reichsminister und hat daher alle Anordnungen und Verfügungen des Kaisers mit seiner Gegenzeichnung
zu versehen; er hat den Vorsitz im Bundesrat und vertritt dem Reichs-
tag gegenüber die Reichsregierung.
d. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der zum Reiche gehörigen Regierungen, im ganzen -ans 58 Stimmen (17 für Preußen,
6 für Bayern, je 4 für Sachsen und Württemberg, je 3 für Baden und Heffeu, je 2 für Mecklenburg-Schwerin und Braunfchweig, je eine für die übrigen Staaten). Er beschließt über die dem Reichstag zu madjenden Gefetzesvorlagen und die von demselben gefaßten Beschlüsse;
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210 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums
§ 137.
Die Schleswig-Holsteinische Frage.
* wtg Hoisteüls^ Dieselbe reicht in ihren Anfängen bis in das 15. Jahrhundert
gegen ' zurück. Im Jahre 1460 erwählten die schleswiq-holsteinischen Stände
Dänemark 1848: " , , ' 1 ' ° ' 1
den - damaligen König Christian I. von Dänemark aus dem Hanse Oldenburg zu ihrem Herzog, nachdem durch Vertrag festgesetzt worden a. Vertrag von war, 1) daß die Herzogtümer selbständige Staaten sein und immer mit einander verbunden bleiben sollten (up ewig ungedeelt), und 2) daß nur der Mannesstamm des oldenburgischen Hauses zur Erbfolge berechtigt sein sollte. Nahezu 400 Jahre blieben die den Herzogtümern zugesicherten Rechte unangetastet. 1846 aber machte, wie schon § 132, Abs. 8 erzählt wurde, Christian Viii. dnrch seinen „offenen Brief" den Versuch, die im dänischen Königreiche gültige weibliche Thronfolge auch auf Schleswig-Holstein auszudehnen, wo das Haus Souderburg-Augusteüburg, eine herzogliche Nebenlinie der dänischen Königsfamilie, erbberechtigt war.
Betrages du?ch 3toei Jahre später, 1848, beabsichtigte Friedrich Vii., Sohn und i846äunb ms Nachfolger Christians Viii., eine weitere Verletzung des Vertrages von 1460. Er wollte durch Erlaß einer neuen Verfassung Schleswig von Holstein losreißen und der dänischen Monarchie einverleiben. (Holstein war Bestandteil des Deutschen Bundes, Schleswig nicht.) Die Kundgebung dieses Vorhabens rief in den Herzogtümern eine tiefgehende deutsch nationale Bewegung hervor. Entschlossene und vom Vertrauen des Volkes getragene Männer richteten eine provisorische Landesregierung ein, erstrebten die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund und eröffneten, indem sie auf die Hilfe deutscher Streitkräfte rechneten, den Kamps für ihre Unabhängigkeit und ihre historischen Rechte. Friedrich c^Emrmken Wilhelm Iv. und der Deutsche Bund nahmen sich der Be-Truppe^iil^die drängten an. Unter der Führung des preußischen Generals Wrangel rückten im April 1848 preußische und Bundestruppen in die Herzogtümer ein, schlugen die Dänen bei Schleswig und anderen Orten und drangen im raschen Siegeslauf bis nach Jütland vor. Nun aber nahmen die auswärtigen Mächte: England, Schweden und insbesondere Rußland, dessen Zar Nikolaus I. in dem Kampfe der Schleswig-Holsteiner nur eine revolutionäre Schilderhebung erblickte, eine bedrohliche Haltung ein. Da Friedrich Wilhelm Iv. die Verwicklungen mit denselben scheute und in Ermanglung einer leistungsfähigen Flotte den Handel der Ostseestädte nicht vor schweren Schädigungen bewahren konnte, so willigte er in den Abschluß des 7 monat-stand^dmalmö^en Waffenstillstandes von Malmö in Südschweden August 1848. (26. August 1848), kraft deffen die Herzogtümer geräumt und von
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschen_Kaisertums
§ Hanse_Oldenburg Schleswig-Holstein Haus_Souderburg-Augusteüburg Holstein Holstein Schleswig Schleswigs Schleswig Jütland England Schweden
§ 137. Die Schleswig-Holsteinische Frage. 211
einer von Preußen und Dänemark gemeinschaftlich einzusetzenden Kommission verwaltet werden sollten.
2. Gestützt auf seine Schutzmächte, kündigte Dänemark im Früh- nrofgn|ar®g|§5 jahr 1.849 den Waffenstillstand. Die Feindseligkeiten begannen von gegen Dänemark neuem. Wiederum fand der Hilferuf der Schleswig-Holsteiner lebhaften Widerhall in allen deutschen Herzen. Preußen, Hannoveraner,
Sachsen, Bayern, Württemberger rückten in Schleswig ein, siegten im April bei Eckernförde, Düppel (wo sich der bayerische Oberstleutnant von der Tann Lorbeeren erwarb), Kolding und drangen später bis an die Wälle der Festung Fridericia vor. Nun aber trat eine Lähmung in der Kriegsführung ein. Die revolutionären Erhebungen in Deutschland (§ 134, 2), die Begünstigung Dänemarks durch England und Rußland erregten in Friedrich Wilhelm Iv. Besorgnisse. Jnfolgedeffen kam es im Juli 1849 zum Waffenstillstand und ein Jahr darauf, Juli 1850, zum Frieden zwischen Dänemark und Preußen. Schleswig blieb von Holstein getrennt und dem König von Dänemark die Bewältigung des Widerstandes in Schleswig-Holstein überlassen.
3. Allein die Herzogtümer fügten sich noch nicht in die durch den Frieden geschaffene Lage. Wenn auch von Deutschland verlassen, so setzten sie den Kampf für ihre Freiheit und ihre Rechte mit eigenen Kräften fort. Bald zeigte sich die Unzulänglichkeit ihrer Streitmacht.
Sie erlitten eine Niederlage nach der anderen und sahen sich endlich (1851) durch die Einwirkungen des deutschen Bundestages und namentlich Österreichs zur Einstellung der Feindseligkeiten gezwungen.
Im Mai 1852 bestimmten die fünf Großmächte, denen die Erhaltung der dänischen Gesamtmonarchie im Interesse Europas gelegen schien, durch das Londoner Protokoll, daß Christian von Sonder-bnrg-Glücksburg, das Haupt einer jüngeren Nebenlinie des oldenburgischeu Hauses, Erbe und Nachfolger des kinderlosen Friedrich Vii. in Dänemark und in den Herzogtümern sein sollte, nachdem Christian August von Augusten bürg gegen eine Abfindungssumme seinen zweifellos berechtigten Ansprüchen auf Schleswig-Holstein entsagt und nachdem Dänemark das Versprechen gegeben hatte, Schleswig dem dänischen Staate nicht einzuverleiben.
4. Nun begann für Schleswig eine schwere Reit. Das Absehen Maßregeln zur
. r cn c r • r, , i ■ r v- Unterdrückung
der Kopenhagener Regierung war daraus gerichtet, dem danychendcs Deutschtums. Wesen in Verwaltung und Rechtspflege, Kirche und Schule zum Siege zu verhelfen. Dänische Beamte arbeiteten mit leidenschaftlichem Eiser an der Beseitigung all der Einrichtungen, welche ans der Väter Zeit stammten; dänische Pfarrer und Lehrer, die in großer Zahl eingestellt wurden, forgten dafür, daß die deutsche Muttersprache verdrängt und die Erinnerung des heranwachsenden Geschlechtes an die
14*
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Die dänische Gesamtstaatsverfassung von 1863:
a. Aufregung i Deutschland.
b. Bundes-erekution Dez. 1863.
Stellung von Österreich und Preußen.
212 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums.
Vergangenheit abgeschwächt werde. Jede Regung des deutschen Nationalbewußtseins sollte schon im Keime erstickt, jedes Band, äußeres, wie inneres, zerrissen werden, welches die Schleswigs an die „stammverwandten Volker des Südens" knüpfte. Allein weder die Anordnungen der Verwaltungsbehörden noch das über das Land zerstreute
dänische Militär vermochten den beachsichtigten Umschwung in der
Bevölkerung herbeizuführen. Vielmehr erstarkte unter dem Druck und unter den Verfolgungen der deutsche Sinn, hoffte man immer mehr aus die Zeit der Befreiung. Und sie kam.
5. Im Jahre 1863 kündigte Friedrich Vii. im vollsten Wider-
spruch mit dem Londoner Vertrag von 1852 die bevorstehende Einverleibung Schleswigs in den dänischen Staat an. Aber noch ehe er die von ihm entworfene Gesamtstaatsverfassung unterzeichnet hatte, starb er (November 1863) und Christian Ix. von Sonderburg- Glücksburg, der „Protokollprinz", bestieg den dänischen Thron. Dieser nun bestätigte, gedrängt durch den erregten Volkswillen, die neue Verfassung und gab dadurch deu Anstoß zur endgültigen Lösung der Schleswig-Holsteinischen Frage. Das Vorgehen Christians Ix. versetzte alle Kreise der deutschen Bevölkerung in große Aufregung, die iu der Preffe, in Volksversammlungen und in den Kundgebungen der Volksvertretungen zum Ausdruck kam. Wie zerfahren auch sonst die Verhältnisse in Deutschland waren und wie entgegengesetzt die Gesinnungen und Bestrebungen, im Hinblick aus Schleswig-Holstein herrschte ein Gefühl und eine Hoffnung: Entrüstung über den vollzogenen Gewaltakt, über die Unterdrückung des Deutschtums, sowie die Hoffnung aus Befreiung der Herzogtümer. Die Sympathien des Volkes in Nord und Süd wandten sich Friedrich von Augustenburg zu, den man nach dem Erlöschen der älteren Linie des dänischen Königshauses zur Succession in den Herzogtümern berechtigt hielt; auch die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten, besonders Bayern, waren geneigt, den Augnstenburger anzuerkennen und ihm Unterstützung zu gewähren. Aus Betreiben der beiden Großmächte beschloß der Bundestag zur Wahrung der Rechte Holsteins die Exekution gegen Dänemark. Noch im Dezember 1863 rückten die Exekutionstruppen (Hannoveraner und Sachsen) über die Elbe, um Lanenbnrg und Holstein zu besetzen. Die Dänen zogen sich zurück und überließen das Land südlich der Eider den Bnndestrnppen. Gleichzeitig erschien Friedrich von Augustenburg, der den von seinem Vater ausgesprochenen Verzicht als für sich unverbindlich erklärt hatte, in Holstein, wurde mit Begeisterung empfangen und von einer großen Volksversammlung zum Herzog ausgerufen.
6 Aber der schwierigere Teil der Aufgabe harrte noch der Lösung. Der scharfsinnige und weitblickende preußische Minister-
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Deutschen_Kaisertums Sonderburg-_Glücksburg Deutschland Schleswig-Holstein Nord Sachsen Holstein Holstein
§ 138. Der Teutsche Krieg 1866. 217
Auf die Seite Österreichs traten die norddeutschen Staaten Gruppierung der
Sachsen (Königreich), Hannover, Kurhessen und Nassau, die süddeutschen Staaten einschließlich Badens (letzteres in Rücksicht auf die Volksstimmung) und Frankfurts; auf die Seite seines Gegners die übrigen norddeutschen Staaten und Italien, das sich schon durch ein im April getroffenes Abkommen verpflichtet hatte, Preußen zur Durchführung der von ihm beabsichtigten Buudesresorm mit Waffengewalt zu verhelfen, wogegen Preußen versprochen, ihm die Abtretung Venetiens von Österreich zu erwirken. Von Napoleon hatte Bismarck
in einer persönlichen Zusammenkunft (in Biarritz) die Zusage der
Neutralität Frankreichs erhalten (war in Erwartung einer preußischen Niederlage gegeben worden).
Bisher war in Preußen Bismarcks äußere Politik und die damit zusammenhängende, vom König gewollte Heeresorganisation aufs leidenschaftlichste bekämpft worden; jetzt aber, da das Vaterland in Gefahr war, zeigte es sich, wie tief trotz alledem der monarchische Sinn in den Herzen der Preußen wurzelte und mit welchem Stolz man auf die große Gefchichte des Staates zurückblickte. Man vergaß allen inneren Hader und reichte sich über die Kluft der Parteien die Hände zum kräftigen Zusammenwirken.
5. Da Preußen in der freien Benützung seiner Streitkräste ae- Ter Krieg in
z , _ - r . . .r, r ' ./L' , , ' ,ö Norddeutschland.
hemmt war, sofern ine zwychen lernen östlichen und westlichen Provinzen gelegenen Staaten auf der Seite des Feindes verharrten, so richtete es eineu Tag nach der verhängnisvollen Abstimmung im Bundestag, am 15. Juni, an Hannover, Kur Hessen und Sachsen die Ausforderung, von dem Bundesbeschluß zurückzutreten, ihre Heere aus den Friedensfuß zu setzen und sich dem vorgeschlagenen neuen Bunde unter Preußens Leitung anzuschließen, und stellte ihnen für den Fall der Zustimmung die Fortdauer ihres Besitzstandes und ihrer Souveränitätsrechte in Aussicht. Alle drei antworteten ablehnend. Infolgedessen rückte am 16. Juni Herwarth v. Bitten-feld von Torgau aus in Sachsen ein und besetzte Dresden. König Johann und sein Minister v. Benst eilten nach Böhmen und vereinigten dort die sächsischen Truppen mit den österreichischen. General Vogel v. F a l ck e u st e i u, zu dem sich Mantenfsel von Holstein aus gesellte, drang von Minden her nach Hannover vor und General v. Beyer befetzte, von der Rheinprovinz über Marburg kommend,
Kassel. Die hannoversche Armee sammelte sich in Göttingen, rückte dann in südöstlicher Richtung über Mühlhausen auf Eisenach zu, um sich mit den bayerischen Bundesgenossen zu vereinigen. Am 2 7. Juni stieß sie bei Langensalza (unweit des Klosters Homburg oder Hohenburg, wo einst die alten Sachsen mit Heinrich Iv. gekämpft) aus eine schwache preußische Heeresabteilung. Der Kampf endete ehrenvoll für
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Bismarck Herwarth_v Johann Johann Mantenfsel_von_Holstein Heinrich_Iv Heinrich
§ 147. Maximilian Ii. 1848—1864. 267
der edle Monarch die Aufmerksamkeit weiter Kreise auch außerhalb Bayerns auf sich lenkte.
3. Nun werde noch der Stellung gedacht, die Maximilian Ii. Maamans n. den deutschen Fragen gegenüber einnahm. Gleich nach seiner Thron- ^ 6g"abgee^'*en Besteigung regte die Schleswig - holsteinische Frage die Gemüter der Deutschen auf. Friedrich Vii. von Dänemark machte 1848 den Versuch, Schleswig von Holstein loszureißen und dem dänischen Staate einzuverleiben. Maximilian war, wie alle national gesinnten Kreise Deutschlands, über dieses Vorgehen entrüstet und nahm sich mit Wärme der Bedrängten an. Bayerische Bataillone rückten neben anderen Bundestruppen in Schleswig ein und kämpften tapfer für das Recht und die Freiheit der nördlichen Brüder (Erstürmung der Düppeler Schanzen, wobei sich der bayerische Oberstleutnant v. d. Tann Verdienste erwarb; § 137, 1 und 2). — Die Einmischung des Auslandes verhinderte die Ausnutzung der Siege und damit die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund, sowie die Anerkennung des Erbrechtes des Augusteuburgers in den Herzogtümern. Das Londoner Protokoll von 1852 bestimmte, daß die Herrschaft in Schleswig-Holstein nach dem Tode Friedrichs Vii. nicht ans das deutsche Haus Augustenbnrg, sondern auf die Linie Sonderburg-Glücksburg übergehen folle (§ 137,
3). Maximilian beklagte diesen Ausgang und verweigerte die Unterschrift des Protokolls.
In den inneren Angelegenheiten des Bundes vertrat der König zunächst den Zusammenschluß der deutschen Mittelstaaten gegenüber den beiden Großmächten („Triasidee"), in der Folge den Standpunkt der Großdeutschen. Daher bekämpfte er an der Seite Österreichs im Jahre 1850 die von Friedrich Wilhelm Iv. ins Leben gerufene Union, welche die Errichtung eines Bundesstaates unter Preußens Führung erstrebte (§ 134, 3) und unterstützte damals, wie auch 1863 (Fürstenkongreß zu Frankfurt), Österreichs Bemühungen um Reform des Bundes.
1863 tauchte dieschleswig-holsteiuischefrage wieder auf.
Die von Christian Ix. bestätigte neue dänische Gesamtstaatsverfaffung sprach die Einverleibung Schleswigs in den dänischen Staat aus (§ 137, 5). Abermals erwachte in Maximilian Ii. die lebhafteste Sympathie für die in ihren heiligsten Gütern bedrohten deutschen Stämme. Er wirkte nach Kräften für die Anerkennung Friedrichs von Augusteuburg, wollte, daß der Deutsche Bund die endgültige Regelung der vielumstrittenen Angelegenheit in die Hand nehme und kehrte, um erfolgreicher für die Interessen der Elbherzogtümer eintreten zu können, mitten im Winter aus Rom, wo er Wiederherstellung seiner geschwächten Gesundheit gesucht hatte, nach München zurück. Er sollte den Ausgang des Dänischen Krieges nicht mehr erleben. Unerwartet
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Extrahierte Personennamen: Maximilian_Ii Maximilian Maximilian_Ii Maximilian Maamans Friedrich_Vii Friedrich Dänemark Maximilian Maximilian Friedrichs Maximilian Maximilian Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Österreichs_Bemühungen Christian_Ix Maximilian_Ii Maximilian Friedrichs_von_Augusteuburg Friedrichs
Extrahierte Ortsnamen: Bayerns Holstein Deutschlands Schleswig Schleswigs Schleswig-Holstein Friedrichs Frankfurt Schleswigs Rom
Territorial-
veränderungen.
Absolutismus der Fürsten.
9g Viii. Born Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution.
Nationalbewußtsein an und brachten den deutschen Namen wieder zu Ehren. (§ 97, 2.)
2. In den Territorialverlmtnissen der Staaten trat in unserer Periode manche bedeutsame Veränderung ein. Frankreich erwarb durch die Eroberungen Ludwigs Xiv. und die Politik seines Nachfolgers die elsässischen Reichsstädte, zuletzt Straßburg, dann Teile des bnrgnndischen Kreises und Lothringen (1766), dehnte somit seine Machtsphäre bis an den Oberrhein aus; dem brandenbnrgisch-prenßischen Staate wurden Obergeldern (1713), Vorpommern bis zur Peene mit Usedom und Wollin (1720), Schlesien (1763), Westpreußen (1772), Posen (1793) einverleibt; Hannover bekam Bremen und Verden (1720); Österreich gewann die Spanischen Niederlande (1714), verlor Schlesien; Hannover erhielt 1692 die Kurwürde, Preußen 1701 die Königswürde.
3. Die unumschränkte Souveränität der Fürsten erweiterte die Kluft zwischen den Untertanen und den Landesherren. Tie meisten der letzteren meinten, es sei ihrem Range angemessen, „sich lediglich mit solchen Personen zu umgeben, die wenigstens (wie der Adel) einigermaßen ihresgleichen waren", sowie den Glanz ihres Hofes durch prunkvolle und kostspielige Feste (Maskenzüge, Feuerwerke, theatralische Aufführungen, Jagden, Wasserpartien) zu erhöhen. Ein gewaltiger Aufwand kam in dieser Beziehung zur Entfaltung. Die Festlichkeiten bei der Hochzeit Friedrich Augusts Ii. von Sachsen (um 1700) dauerten einen Monat. Der Herzog Karl Eugen von Württemberg (um 1750) führte einen Hofstaat von 2000 Personen, auf Reisen ein Gefolge von 700 Personen mit 600 Pferden. Der Hof zu Versailles ward Vorbild für viele deutsche Fürsten, „die strahlende Sonne, vor der sich alles neigte". Nach dein dort herrschenden Geschmack wurden großartige Prachtbauten ausgeführt (Zwinger in Dresden) und Parkanlagen geschaffen und zwar ganz ohne Rücksicht darauf, ob die Finanzkraft des Landes solchen Luxus gestattete oder nicht. Das verschwenderische Treiben erforderte ungeheuere Summen. Um die Mittel zu beschaffen, erfolgte die Erhöhung der direkten und die Einführung von mancher indirekten Steuer. Die Erhebung der letzteren war nicht an die Bewilligung der Landstände gebuuden. Große Unzufriedenheit erregte die fog. Ae eise, d. i. eine Abgabe auf jede Art der Verbrauchsgegenstände, namentlich auf Lebensmittel, und die Kopfsteuer, nach welcher für jeden Kopf der Bevölkerung, ob Mann, Weib, Kind, reich oder arm, eine Abgabe zu entrichten war. In einzelnen Ländern, wo der Fürst das Salzmonopol hatte, zwang man jeden Haushalt, ein bestimmtes Quantum Salz zu einem vom Landesherrn willkürlich festgesetzten Preis zu kaufen und auf diese Weise zur Steigerung der
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Extrahierte Personennamen: Ludwigs Friedrich_Augusts Friedrich Augusts Karl_Eugen_von_Württemberg Karl Eugen
192 X. Vom Wiener Kongreß bis zur Wiederaufrichtung des Deutschen Kaisertums.
unsere Ketten brach, die Schmach des Vaterlandes, die Entfremdung dieses Ufers wandte — es ist der Geist der Einigkeit und Kraft; ihm mögen die Kölner Dompforten Tore des herrlichsten Triumphes werden."
smten'in^Hinsicht 8. Vier Jahre nach der Kölner Domfeier, 1846, flammte das °ufstefnmi9’ uationale Gefühl abermals hell empor. Die dänische Krone, mit welcher die Herzogtümer Schleswig-Holstein durch Personalunion verbunden waren (§ 137, 1), hatte schon lange darnach getrachtet, jene Gebiete dem dänischen Staate als Provinzen einzuverleiben. Anderseits hatte die Bevölkerung der Herzogtümer gehofft, es werde in absehbarer Zeit, nämlich nach dem bevorstehenden Erlöschen des Mannesstammes des älteren dänischen Königshauses, Schleswig-Holstein, wo die Erbfolge der weiblichen Linie ansgeschlosfen war, von Dänemark getrennt werden und auf die deutsche Linie Sonder burg-Augusteubürg übergehen. Im Juli 1846 erließ nun Christian Viii. von Dänemark einen „offenen Brief," worin er den Angustenburgern das Erbrecht anf die Herzogtümer entzog und die Fortdauer der Personalunion auch für die in Dänemark erbberechtigten Glücksburger einseitig verfügte. Die dem Deutschtum drohende Gefahr rief in allen Kreisen und Teilen des deutschen Vaterlandes eine lebhafte Agitation für die Herzogtümer hervor, die in einer poetischen Kundgebung, in dem vielgesungenen Liede: „Schleswig-Holstein, meerumschlungen — deutscher Sitte hohe Wacht u. f. w." einen treffenden Ausdruck fand. Von nun an bildet die Schleswig-holsteinische Frage bis zu ihrer Lösung in den sechziger Jahren einen Gegenstand nationaler Bestrebungen und diplomatischer Verhandlungen.
Ii. Aon den Stürmen des Jahres 1848 öis zum Wegierungsanlrilt Wilhelms I.
§ 133.
Die Revolution von 1848.
Die Februar- 1. Das Jahr 1848 trat geräuschvoll in die Welt. In Paris, grrantsni848. wo man sich schon zweimal, 1789 und 1830, gegen die Obrigkeit erhoben hatte, rüttelte man wieder an den Grundlagen des Thrones. Der Bürgerköuig Louis Philipp (§ 130, 1) hatte das Wahlrecht zur Volksvertretung in einseitiger Begünstigung der wohlhabendsten Klaffe der Bevölkerung gestaltet. Die Minderbegüterten und die Arbeiter grollten. Sie verlangten Umänderung der Verfassung, und als die zu diesem Zwecke veranstalteten Versammlungen (die sog.
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Extrahierte Personennamen: Dänemark Christian_Viii Wilhelms_I. Louis_Philipp_( Philipp
Extrahierte Ortsnamen: Deutschen_Kaisertums Schleswig-Holstein Dänemark Paris